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Staatliche Erfassung von Religionsmerkmalen in Reisedokumenten

Das Thema ist heikel. Die Salafisten, die die ISIS unterstützen und zum Menschenmord aufrufen, verdienen unsere Unterstützung eigentlich nicht. Sollte einem dieser Salafisten auf deutschem Staatsgebiet Volksverhetzung nachgewiesen werden, dann können auch entsprechende Gesetze angewendet werden. Diese Salafisten wären also dann eine Sache für den Staatsanwalt im Rechtsstaat und der Rechtsstaat hätte entsprechend zu handeln.

Was aber ist, wenn entsprechende Rechtsbrüche nicht nachgewiesen werden können und nur ein Verdacht besteht? Unser Innenminister in der Republik beginnt solche Verdächtigen mit eigenen Ausweisen auszustatten und ihnen die Reisefreiheit zu entziehen. Der Staat trägt also wieder religiöse Zuordnungen auf Verdacht ein und beschränkt gleichzeitig die Freizügigkeit. Der nächste Schritt wäre dann die Kennzeichnung mit einem Islamistenstern, den ein Salafist zu tragen hat, denn von ihm könnte ja eine Terrorgefahr ausgehen.

Entweder hat ein Salafist tatsächlich gegen deutsche Gesetze verstoßen, dann greift die Strafverfolgung der Justiz. Hat er das aber nicht, dann kann man ihm nicht rein auf Verdacht hin anders behandeln als jeden anderen deutschen Staatsbürger. Ein Staat der Menschen nach Religionszugehörigkeit auf Verdacht hin sortiert ist kein Rechtsstaat mehr, sondern begibt sich gefährlich auf den Weg eines faschistischen Staates.